Unfallgutachten
Nach einem Unfall ist Ihr Fahrzeug bei uns in den besten Händen, um schnell wieder flott zu werden. Wir erledigen für Sie fachgerecht vom Gutachten mit Ersatzfahrzeug sowie einer Reparatur mit Lackierung alles aus einer Hand preiswert schnell und reel.
Wann ist ein Kfz-Gutachten notwendig?
Bei jedem Haftpflichtschaden müssen Sie der Versicherung des Unfallverursachers nachweisen, dass die Schäden an Ihrem Fahrzeug tatsächlich durch den Unfall verursacht wurden. Auch die Höhe der Reparaturkosten ist genau zu beziffern. Hierfür sind die fachlich kompetente Einschätzung eines Kfz-Sachverständigen und die Erstellung eines Kfz-Gutachtens notwendig.
Ausgenommen sind Bagatellschäden. Liegt der Schaden unterhalb der Bagatellgrenze ist in aller Regel, statt eines Schadensgutachtens durch einen Kfz-Sachverständigen, auch ein Kostenvoranschlag der Werkstatt ausreichend.
Hinweis: Die Grenze für einen Bagatellschaden liegt bei ca. 750 Euro. Klassische Bagatellschäden sind leichte Lackkratzer, kleine Dellen oder Schrammen.
Was steht im Kfz-Gutachten?
- Einschätzung des Fahrzeugs: Der Gutachter erfasst alle technischen Daten und Ausstattungsmerkmale, um einen umfassenden Eindruck vom Fahrzeug zu gewinnen.
- Auflistung aller Schäden: Es sind in jedem Fall vorher vorhandene und durch den Unfall neu entstandene Schäden umfassend dokumentiert. In der Regel schießt der Sachverständige zudem Fotos für die Versicherung.
- Einschätzung des Reparaturumfangs: Das Gutachten listet alle notwendigen Reparaturen auf. Dazu gibt der er noch eine Einschätzung für die Dauer des Vorgangs ab. Dies ist vor allem wichtig, wenn zum Beispiel Anspruch auf einen Mietwagen für die Ausfallzeit besteht.
- Wertminderung: Autos, die einen Unfall hatten, sinken im Wert, selbst wenn alle Schäden fachmännisch behoben sind. Hier wird die gesamte Ausstattung des Wagens berücksichtigt, um eine mögliche Wertminderung auch bei unbeschädigten Teilen zu bestimmen.
- Kostenkalkulation: Der Sachverständige gibt eine Einschätzung über die entstehenden Kosten ab. Außerdem berechnet er den aktuellen Wiederbeschaffungswert des Unfallwagens.
- Bewertung: Letztlich erfolgt auch eine Beurteilung, ob es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt.